Sie sind Erbe geworden oder Ihnen ist unentgeltlich Vermögen übertragen worden?

Dann müssen Sie nicht in jedem Fall eine Erbschaft- oder Schenkungsteuer-Erklärung beim Finanzamt einreichen. Allerdings sind diese Erwerbe dem zuständigen Finanzamt -unter Umständen von Ihnen- anzuzeigen. Erst wenn das Finanzamt Sie zur Abgabe einer Erbschaft-/Schenkungsteuer-Erklärung schriftlich auffordert, ist diese auch von Ihnen einzureichen.

Bereits die in diesem Zusammenhang versandten Steuererklärungs-Formulare werden Sie als steuerlichen Laien überzeugen, dass professionelle Hilfe notwendig ist.

Auch wenn zu diesem Zeitpunkt keine Gestaltung des Vermögensübergangs mehr möglich ist, ergibt sich häufig ein Steuersparpotenzial, zum Beispiel durch die Wahl optimaler Bewertungsformen oder zivilrechtlicher Maßnahmen.  Dieses Steuersparpotenzial übersteigt oft weit mein Honorar für die Erstellung der Steuererklärung.

Darüber hinaus führt die Überprüfung der Steuerfestsetzung durch den Spezialisten häufig zu einer weiteren Steuerreduzierung, da die aktuelle Rechtsprechung ggf. vom Finanzamt nicht beachtet wird.

Gern unterstütze ich Ihren langjährigen Steuerberater, ohne dass es zu einer Mandatsübernahme kommt!

Mandantenstimmen

„durch eine gezielte Erbausschlagung konnten wir
richtig Steuern sparen“
Kirstin Bredow
„zum Glück hat Frau Bujarsky immer hartnäckig beim Finanzamt die Bearbeitung vorangetrieben“
Thorsten Müller-Dutke
„kompetente und schnelle Bearbeitung meiner Schenkungsteuererklärung“
André Kügler
"good job!"
Hubert Mederan
„Frau Bujarsky hat ihr Honorar durch ihre Tipps eigentlich selbst erarbeitet“
Sophie Matzkerat