Steuerdeklaration

Gestaltungen zur Steueroptimierung sind nur so gut, wie diese auch bei der Steuerfestsetzung umgesetzt werden. Das gilt in erster Linie im Ertragsteuerrecht aber umso mehr bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Hier zahlt sich die Spezialisierung auf diesem Steuergebiet besonders aus, weil gerade in der Bewertung der Vermögensgegenstände viele kleine Besonderheiten existieren, die selbst vom Finanzamt nicht beachtet werden.

Für die Erstellung der Erbschaft-/Schenkungsteuer-Erklärung ist das Honorar nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gesetzlich vorgeschrieben. Im Regelfall wird hierbei die Mittelgebühr nach Tabelle A der StBVV für die Tätigkeit anzuwenden sein. Vor der Auftragserteilung erhalten Sie selbstverständlich eine Kalkulation über das voraussichtliche Honorar.

Nachfolgeberatung

Eine kompetente Beratung zur Testamentsgestaltung und/oder Unternehmensnachfolge setzt eine umfassende Erfassung und Bewertung sämtlicher Parameter voraus. Unabhängig vom Vermögenswert kann dies sehr überschaubar sein aber auch sehr komplex, wenn es um verschiedene Vermögensarten und/oder komplizierte Familienverhältnisse geht.

Um hier allen Fällen gerecht zu werden, wird zunächst in einem  Erstgespräch die Problematik und die derzeitige Situation skizziert.
Die weitere Beratungsleistung erfolgt auf Basis eines Stundenhonorars von 220,00 € zuzüglich 19% USt.

SCHULUNGEN

Angeboten werden halbtägige (4 Stunden) und ganztägige (7 Stunden) Seminare für Steuerfachleute und Privatpersonen

– Halbtagsseminar 1.200,00 € zuzüglich eventueller Reisekosten und 19% USt.
– Ganztagsseminar 1.800,00 € zuzüglich eventueller Reisekosten und 19% USt.