Beratung im Spezialfall
Dieser Service richtet sich sowohl an professionelle Berater, als auch an Unternehmer und Privatpersonen, denen die Zeit oder das Wissen fehlt, sich mit speziellen Steuerproblemen – auch über die Nachfolgeberatung hinaus – intensiv auseinanderzusetzen
Hierzu nur einige Beispiele:
• Unterstützung bei Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt
• Unterstützung bei finanzgerichtlichen Klageverfahren
• Entwicklung von Strategien zur Steueroptimierung
• Erbengemeinschaft und deren Auseinandersetzung
• Aufzeigen steuerlicher Gefahren bei der Unternehmensnachfolge -neben der Erbschaft-/Schenkungssteuer
Nachfolgeberatung
Sie haben komplexe Vermögensverhältnisse, schwierige Familienstrukturen oder möchten Ihr Vermögen mit möglichst geringer Steuerlast auf die nächste Generation transferieren? Das Erb- und Erbschaftsteuerrecht bieten hierzu diverse Chancen aber auch gravierende Fallstricke, die selbst erfahrene Steuerberater nicht kennen, da diese Problematik nicht zu ihrem täglichen Geschäft gehört. Der Rechtsanwalt und Notar wiederum hat oftmals nur sehr allgemeine Kenntnisse des Steuerrechts, so dass eine zivilrechtlich sinnvolle Lösung schnell zur Steuerfalle in Bezug auf die Ertrag- und Grunderwerbsteuer führen kann. In diesem Sinne erlaubt mir die langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Nachfolgegestaltung, Sie umfassend zu beraten, wobei für mich in erster Linie die gewünschte zivilrechtliche Lösung im Vordergrund steht und die Steuerersparnis das Sahnehäubchen obendrauf bildet.
Video Thema „Nießbrauch“
Video Thema „Nießbrauch“